18 Anwendungsfälle, davon vier neu: Das neue Rahmendokument bündelt die zentralen BIM-Anwendungsfälle für den Bundesfernstraßenbau und schafft eine einheitliche Grundlage für den Regelprozess.
Ein Anwendungsfall beschreibt die zu erbringende Leistung sowie die Prozesse und Anforderungen, die in der Projektbearbeitung mit der BIM-Methode zur Erreichung der Projektziele zu berücksichtigen sind. Die einheitliche Definition und ein gemeinsames Verständnis über die wesentlichen Anwendungsfälle bilden einen zentralen Bestandteil für die Einführung und Anwendung der BIM-Methode in Deutschland.
Das Rahmendokument ergänzt und aktualisiert die Anwendungsfallbeschreibungen aus der ersten und zweiten Implementierungsphase des Masterplans BIM Bundesfernstraßen und führt diese mit dem Übergang in den Regelprozess konsequent fort.
Neu aufgenommen wurden die vier Anwendungsfälle:
- AwF 090 – Genehmigungsprozess
- AwF 150 – Änderungs- und Nachtragsmanagement
- AwF 160 – Abrechnung von Bauleistungen
- AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement
Die Beschreibung der Anwendungsfälle erfolgt auf Basis mehrerer Bausteine: Ein für alle Anwendungsfälle einheitlich aufgebauter Steckbrief beinhaltet die Grundinformationen und gibt einen allgemeinen Überblick über den jeweiligen Anwendungsfall, einschließlich Definition, Zuordnung zu Projektphasen und erzielbaren Nutzen. Ergänzt wird der Steckbrief durch vertiefende Umsetzungsdetails, bestehend aus Umsetzungsempfehlungen und Prozessdiagrammen. Den dritten Bestandteil der Beschreibung bilden die „Lessons Learned“. Sie bieten praxisnahe Hinweise zur Umsetzung des jeweiligen Anwendungsfalls in den fünf Handlungsfeldern Menschen, Technologie, Prozesse, Rahmenbedingungen und Daten.
Die Anwendungsfallbeschreibungen richten sich in erster Linie an die Straßenbauverwaltungen, die als Auftraggeber die BIM-Methode bei Infrastrukturvorhaben einsetzen und somit die Anwendungsfälle und BIM-Anforderungen in Projekten definieren. Darüber hinaus können auch weitere Akteure der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben, wie beispielsweise Planungsbüros, Bauunternehmen und Dienstleister, die standardisierten Anwendungsfallbeschreibungen als Grundlage nutzen.