Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat auf Grundlage des Masterplans BIM Bundesfernstraßen die BIM-Methode nach einheitlichen Standard eingeführt. Im Frühjahr 2026 wurde BIM verbindlich als Teil des Regelprozesses für das Planen und Bauen von Bundesfernstraßen festgelegt. Damit einher geht die Digitalisierung aller Abläufe und Prozesse sowie die Etablierung neuer kooperativer Arbeitsweisen.
Durch die flächendeckende Anwendung der BIM-Methode im Bundesfernstraßenbau sollen die Planung und die Umsetzung von Projekten zur Instandsetzung und zum Ersatzneubau beschleunigt werden.
Damit leistet die BIM-Methode einen wichtigen Beitrag dazu, den Rückstand bei der Instandhaltung der Fernstraßeninfrastruktur abzubauen. Zugleich wird eine Aufholjagd gestartet, um die Leistungsfähigkeit von Strecken und Bauwerken langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und nachhaltiger zu gestalten.
Durch die Digitalisierung der Abläufe und die Etablierung partnerschaftlicher Formen der Zusammenarbeit wird der Bundesfernstraßenbau zudem zur Zukunftsbranche mit einer hohen Attraktivität für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ebenso wie für versierte und digital geschulte Fachkräfte.
Im Kern der Implementierung des Masterplans BIM Bundesfernstraßen steht die Schaffung einheitlicher Standards für die Planung und den Bau von Bundesfernstraßen. Durch deren flächendeckende Implementierung und Anwendung können Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse schneller, transparenter und effizienter verlaufen. Bau und Betrieb können wirtschaftlicher und nachhaltiger umgesetzt werden.
Darüber hinaus werden die Potenziale der Digitalisierung für die Verbesserung der Zusammenarbeit genutzt. Statt separat an vielen einzelnen Plänen, arbeiten die Expertinnen und Experten für Planung und Bau mit der BIM-Methode in einer gemeinsamen Datenumgebung an einem 3D-Modell. Die Integration von Planungsschritten und Akteuren ermöglicht den „Blick über den Tellerrand“. Die Arbeit wird versachlicht, die Kooperation wird verbessert. Und auch die Nachhaltigkeit des Bauens profitiert von BIM, da Abläufe, Materialien und Logistik transparent abgewogen und dokumentiert werden.
Seit 2021 sind bereits zahlreiche Pilotprojekte mit der BIM-Methode geplant und gebaut worden. Die Ergebnisse bestätigten das große Potenzial von BIM und zeigen, dass der Einstieg in die Arbeit mit der BIM-Methode jederzeit möglich ist, denn: BIM geht immer.
Im Jahr 2026 ist BIM in den Regelprozess übergegangen. Entsprechend des Masterplans werden im Regelprozess die Erfahrungen, die Richtlinien und die Standards, die seit 2021 durch unterschiedliche Aktivitäten und Projekte gesammelt wurden, konsequent in der Fläche ausgerollt und angewendet. Der Transformationsprozess, der durch die Einführung von BIM eingeläutet wurde, wird fortgesetzt. Im Zuge des Regelprozesses werden unter anderem Objektkataloge, Schnittstellen und Datenstrukturen sowie die Inhalte im BIM-Portal kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Übergang der BIM-Methode in den Regelprozess ist unter anderem das Ergebnis eines koordinierten Vorgehens aller Beteiligten.
Auch im Regelprozess kommt dem BMV als Initiator und Organisator des Umsetzungsprozesses eine besondere Rolle zu. Neben der Weiterentwicklung der Standards arbeitet das BMV unter anderem daran, die gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Datenstrukturen, Datensicherheit und modellbasierte Genehmigung zu schaffen. Auch andere Regelwerke werden im Regelprozess angepasst, darunter Vorgaben und Richtlinien im Bereich Straßenbau und Vergabe- sowie Vergütungsregeln.
Wenngleich federführend, so ist das BMV nicht allein zuständig in diesem Prozess. Das BMV arbeitet intensiv und eng mit Partnern auf Bundesebene, auf Landesebene, aus der Planung sowie der Bauindustrie, der Wissenschaft, der Forschung sowie aus den Reihen der Verbände zusammen. Höchstes Steuerungs- und Entscheidungsgremium im Implementierungsprozess ist die Bund-/Länder-Dienstbesprechung (B/L-DB) unter Vorsitz des BMV.
Die Lenkungsgruppe BIM (LG-BIM) steuert und koordiniert im Auftrag der B/L-DB den Umsetzungsprozess. Leitung und Moderation obliegen dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Zu den Mitgliedern gehören neben dem BMV und dem FBA die Autobahn GmbH des Bundes, die DEGES, BIM.Hamburg sowie die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Freie und Hansestadt Hamburg.